Brandabschlüsse

Brandabschlüsse

Alle Öffnungen in Brandwänden müssen sicher verschlossen sein oder sich im Brandfall selbsttätig schließen. Feststellanlagen für Brandschutztüren oder -tore müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. In den jeweiligen Zulassungen ist festgelegt, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden müssen. Im März 2011 wurde die DIN 14677 herausgegeben, die die bisherigen Vorgaben des DIBt ergänzt. Darin geregelt sind die Instandhaltung von Feststellanlagen, die Tauschzyklen für Brandmelder sowie der Kompetenznachweis für Instandhalter. Alle Kabel und Rohrleitungen die durch Brandwände oder Decken geführt werden, müssen gemäß der MLAR fachgerecht mit einem zugelassenen Abschottungssystem verschlossen werden. Zur Einhaltung dieser Vorschriften sind wir Ihr kompetenter Dienstleister.

Wartung

Türfeststellanlagen müssen gemäß DIN 14677 alle 12 Monate gewartet werden.

Dienstleistungen

  • Wartung der Türfeststellanlagen durch qualifiziertes und erfahrenes Fachpersonal
  • Instandsetzung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit
  • Erstellung detaillierter Wartungsberichte
  • Gewährleistung eines 24-Stunden-Notdienstes
  • Ausführung diverser Brandabschottungen
  • Beratungsservice vor Ort

Produkte

Feststellanlagen

  • Neubau von Feststellanlagen für ein- oder doppelflügelige Rauch-/Brandschutztüren sowie Brandschutztore
  • Feststellanlagen mit Gleitschiene oder Türhaftmagnet

Ersatzteile

Ersatzteile für GEZE, DORMA und HEKATRON Feststellanlagen

  • Rauchschalter
  • Obentürschließer
  • Integrierte Obentürschließer
  • Bodentürschließer
  • Haftmagnete
  • Rauchmelder

Brandabschottung

  • Brandschutz an Kabeldurchführungen
  • Brandschutz an Rohrdurchführungen
  • Brandschutz an Fugen