AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Garleff & Sohn KG für Feuerlöscher, Brandschutz und sonstigen Leistungen

1. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung bzw. Abnahme der Leistung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kalkulationen, Zeichnungen, Abbildungen etc. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Auftragsbestätigung und Umfang der Lieferung/Leistung

Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Unsere Auftragsbestätigung ist für den Umfang der Lieferung bzw. Leistung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Liefer-/Leistungszeit

Die Liefer-/Leistungszeit wird durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt, sofern eine feste Zeit dafür vereinbart wird. Schadensersatz und Rücktrittsrecht gegen uns sind nur bei von uns zu vertretener vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fristüberschreitung gegeben. Befindet sich der Vertragspartner in Gläubigerannahme-/abnahmeverzug hat er den uns dadurch entstehenden Schaden (z.B. Lager- und Vorhaltekosten) zu ersetzen.

5. Preise

Die Preise gelten in EURO ab unserem Betrieb oder Lager ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Den Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen. Bei der Kalkulation unserer Preise gehen wir davon aus, dass wir innerhalb 4 Monaten nach der Auftragserteilung liefern oder leisten. Erfolgt die Lieferung oder Leistung aus nicht von uns zu vertretenen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt als 4 Monaten nach Auftragserteilung, so behalten wir uns vor, nach der Auftragserteilung eintretende Lohnsteigerungen einschl. Steigerung der Lohnnebenkosten sowie Materialpreissteigerungen, erhöhte Frachten und erhöhte Kosten für Drittleistungen dem Vertragspartner weiter zu berechnen.

6. Zahlungsweise

(1) Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung unsere erbrachten Lieferung/Leistung ohne Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges werden die gesetzlichen Verzugszinsen und für jede angemahnte Rechnung pro Mahnung 10,00 € netto pauschale Mahnkosten berechnet. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Derartige Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Lieferungen/Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(2) Die mit der Auftragserteilung angeforderten Informationen zur Rechnungsstellung (z.B. Firma, Adresse, Kostenstellen, Hinweise, Bestellzeichen, usw.) sind korrekt an die Garleff & Sohn KG zu übermitteln. Die Garleff & Sohn KG ist berechtigt, für nachträgliche Rechnungsänderungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu erheben, sofern die Garleff & Sohn KG die fehlerhafte/unvollständige Rechnung nicht zu vertreten hat. Sofern bereits bei der Auftragserteilung auf fehlende Zuordnungsmerkmale (Bestellzeichen, Kostenstelle, etc.) hingewiesen wird, können die entsprechenden Angaben innerhalb von 10 Tagen nachgereicht werden. So wird gewährleistet, dass eine korrekte und kostenfreie Rechnung ausgestellt wird. Sollten die Zuordnungsmerkmale nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird die Rechnung mit den vorliegenden Angaben erstellt.

7. Gefahrübergang, Versand und Fracht

Wir versenden auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Wird Ware auf Wunsch des Kunden zugesandt, so geht mit der Auslieferung an den Frachtführer die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den S Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiter veräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zu- s sammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

9. Gewährleistung, Haftung

Ist die Ware oder Leistung mangelhaft oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fertigungs- oder Materialfehler schadhaft, so wird unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche, nach unserer Wahl entweder Ersatz geliefert oder nachgebessert. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung der Ware oder Abnahme der Leistung. Während der Gewährleistungsfrist erlischt unsere Gewährleistungspflicht jedoch dann, wenn von anderer Seite Wartungs-, Nachfüllungs- oder Nachbesserungsarbeiten vorgenommen werden. Mit der Nachbesserung und /oder Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Misslingt die Nachbesserung im 3. Versuch oder können wir keinen Ersatz liefern, so kann der Kunde nach seiner Wahl nur den Vertrag rückgängig machen oder die Vergütung angemessen herabsetzen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Ziffer 9. unserer AGBs gilt nicht für Verbraucher soweit zwingend Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz oder nach unserer Wahl der Sitz des Vertragspartners, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

11. Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

12. Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass Daten von Vertragspartnern elektronisch gespeichert werden, womit der Vertragspartner sein Einverständnis erklärt, soweit dies erforderlich sein sollte. Einzelheiten sind den Datenschutzinformationen zu entnehmen.

13. Vertragspartner

Garleff & Sohn KG
Schönhauser Str. 32
13127 Berlin

E-Mail: info@garleff.de

Telefon: 030 – 398 02 75

Fax: 030 – 398 02 777

Homepage: www.garleff.de

Sitz der Gesellschaft:

Garleff & Sohn KG

Schönhauser Straße 32, 13127 Berlin

Komplementär: Michael Gottschalk
Prokurist: Torsten Lübcke
AG Charl.: HRA 28131 B

Stand: 19.08.2020